Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Moviemento Kino Betriebs GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Die Moviemento Kino Betriebs GmbH (nachfolgend „MOVIEMENTO“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“). Von den AGB insgesamt oder teilweise abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Kunden sind für MOVIEMENTO unverbindlich, auch wenn wir nicht widersprechen und/oder in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vorbehaltlos Lieferungen erbringen oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen bestellen zu wollen.

1.2 Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten die AGB in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit Kunden, ohne dass wir auf die Geltung der AGB stets erneut hinweisen müssen. Durch die erstmalige Bestellung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung der AGB auch für künftige Verträge.

1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.4 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

2. Vertragsschluss, Vertragssprache, Speicherung Vertragstext

2.1. Unsere Angebote, sei es im Internet, in Katalogen, Bestellscheinen und sonstigen Unterlagen sind freibleibend und unverbindlich.

2.2.  Durch Bestellung der Ware auf der Internetseite www.moviemento.de und deren Subdomains durch Anklicken des Bestellbuttons („Kaufen“), gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Annahme kann entweder entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung per Brief, E-Mail, Fax) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Eine Bestelleingangsbestätigung ist noch keine Annahmeerklärung und führt noch nicht zum Vertragsschluss.

2.3 Der Vertragsschluss kann derzeit nur in deutscher Sprache erfolgen.

2.4 Bei Bestellungen über unseren Onlineshop kann der Kunde während des Bestellvorgangs die Bestelldaten sowohl ausdrucken als auch die entsprechenden HTML-Seiten speichern; zudem werden dem Kunden nach Vertragsschluss per E-Mail die Bestelldaten mit der Bestelleingangsbestätigung bzw. Auftragsbestätigung zugesendet. Die an den Kunden versendeten E-Mails nebst Anhänge werden gespeichert.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücksendekosten

3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, als Bruttopreise inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Hinzukommen Versandkosten, die dem Kunden separat berechnet und in Rechnung gestellt werden. Der Kunde trägt ferner alle sonstigen Transportkosten einschließlich Verpackung, Kosten einer etwaigen gewünschten Transportversicherung, Zölle, Steuern, Gebühren und sonstige Nebenkosten und öffentliche Abgaben.

3.3. Zahlungen können per PayPal (an unsere PayPal-Adresse post@moviemento.de) sowie per Vorkasse erfolgen.

3.4 Sofern der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei.

4. Lieferzeit, Lieferfristen

4.1 Die Lieferfrist beginnt, sofern nicht anders angegeben, ab Vertragsschluss. Die Lieferfrist wird dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt bzw. in der Bestelleingangs- und Auftragsbestätigung mitgeteilt. Angaben über die Lieferfrist verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten.

4.2 Sobald wir erkennen, dass verbindliche Lieferzeiten aus Gründen, die MOVIEMENTO nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können, werden wir den Kunden unverzüglich hierüber informieren und ihm gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung aus Gründen, die MOVIEMENTO nicht zu vertreten hat, auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist MOVIEMENTO berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich an diesen erstattet. Hiervon unberührt bleiben unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung von Verträgen bei Ausschuss der Leistungspflicht gem. § 275 BGB. Ferner unberührt bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden, insbesondere sein Recht, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB).

4.3 Für den Eintritt des Lieferverzuges durch uns sind die gesetzlichen Vorschriften maßgeblich mit der Abweichung, dass der Eintritt von Lieferverzug abweichend von § 286 Abs. 2 BGB eine Mahnung des Kunden voraussetzt.

5. Leistung, Lieferung, Gefahrübergang

5.1 MOVIEMENTO ist berechtigt, die von ihr geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen.

5.2 Lieferungen erfolgen ab Lager (Erfüllungsort). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versendet (Versendungskauf). Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ist MOVIEMENTO berechtigt, die Art und Weise der Versendung, insbesondere das Transportunternehmen und die Art der Versendung zu bestimmen. MOVIEMENTO ist nicht verpflichtet, Transport- und sonstige Verpackungen vom Kunden zurückzunehmen.

5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über mit Übergabe (§ 446 BGB). Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr auf den Kunden über, sobald MOVIEMENTO die Ware an den Spediteur oder an eine sonstige zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auch beim Versendungskauf auf den Kunden erst mit Übergabe bzw. Abnahme über.

6.  Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag behält sich MOVIEMENTO das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), behält sich MOVIEMENTO das Eigentum an der gelieferten Ware darüber hinausgehend bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

6.2 Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vor vollständiger Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag weder an Dritte veräußern, verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

6.3 Der Kunde hat MOVIEMENTO unverzüglich darüber zu informieren, wenn und soweit Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren Zugriff nehmen bzw. nehmen wollen (z.B. bei Pfändungen, Beschlagnahmen). Im Falle von Zugriffen Dritter, hat der Kunde diese auf das Eigentum von MOVIEMENTO hinzuweisen. Der Kunde trägt die Kosten der Wahrung der Eigentumsrechte von MOVIEMENTO.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Gegen Forderungen von MOVIEMENTO kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche berechtigt.

8. Mängelansprüche des Kunden

8.1 Im Falle von Sach- und Rechtsmängeln und sonstigen Pflichtverletzungen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung, sofern und soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In jedem Falle unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB).

8.2 Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), setzt die Geltendmachung von Mängelansprüchen die Einhaltung der kaufmännischen Untersuchungs- und Mängelanzeigepflichten (§§ 377, 381 BGB) voraus, wobei der Kunde verpflichtet ist, Mängelanzeigen schriftlich anzuzeigen. Eine Mängelanzeige gilt als unverzüglich, wenn sie innerhalb von 14 Tagen erfolgt, wobei die rechtzeitige Absendung ausreichend ist. Unabhängig von der kaufmännischen Untersuchungs- und Mängelanzeigepflicht, sind offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung auch hier ausreichend ist. Die Haftung für nicht oder nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ist ausgeschlossen.

8.3 Im Falle eines Mangels ist MOVIEMENTO zur Nacherfüllung gem. den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), ist MOVIEMENTO berechtigt zu wählen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erfolgen soll. In jedem Fall ist NEUE MOVIEMENTO berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der Zahlung des Kaufpreises abhängig zu machen; der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, MOVIEMENTO die für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde MOVIEMENTO die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

8.5 Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), trägt MOVIEMENTO die zum Zwecke der Prüfung und Nachbesserung aufgewendeten Kosten nur dann, wenn sich herausstellen sollte, dass tatsächlich ein Mangel vorlag; andernfalls trägt der Kunde diese Kosten. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Schadensersatz bei unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen bleibt hiervon unberührt.

8.6 Schlägt die Nacherfüllung durch MOVIEMENTO fehl oder ist eine solche für den Kunden unzumutbar oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder ist eine solche nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern; bei nur unerheblichen Mängeln besteht kein Recht zum Rücktritt.

9. Haftung

9.1 MOVIEMENTO haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht oder wesentliche Vertragspflicht); in letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.2 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch uns oder sofern und soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

9.3 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn MOVIEMENTO die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (z.B. nach §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

10. Verjährung

10.1 Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Abweichung von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB 1 Jahr ab Ablieferung. Die Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ebenfalls unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Verjährung bei Arglist (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Lieferantenregressansprüche (§ 479 BGB).

10.2 Die (vorstehenden) kaufrechtlichen Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der gelieferten Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB) führt im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung.

10.3 Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten stets die Verjährungsfristen nach dem Produkthaftungsgesetz. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Ziffer 9 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1 Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieser AGB und des jeweiligen Vertrages der Sitz von MOVIEMENTO. Wir sind jedoch berechtigt, auch Klage am Erfüllungsort zu erheben. Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen MOVIEMENTO und dem Kunden, gilt das Recht der BRD unter Ausschluss aller internationaler und supranationaler (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.

MOVIEMENTO, Stand Juli 2012